Unfallversicherung

Ein Augenblick der Unaufmerksamkeit genügt: Jedes Jahr geschehen in Deutschland rund neun Millionen Unfälle. Das sind 20.000 Unfälle täglich – alle vier Sekunden einer. Viele Unfälle verlaufen zum Glück glimpflich und ohne bleibende Schäden. Häufig werden die Beteiligten jedoch so schwer verletzt, dass sie vorübergehend oder sogar dauerhaft Ihren Beruf nicht mehr ausüben können – die Kosten, die dann entstehen, sich auf die neue Lebenssituation einzustellen, können Existenzbedrohende, finanzielle Auswirkungen haben. Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur für Berufstätige und auch dort nur für Unfälle am Arbeitsplatz und auf den dazugehörigen Wegstrecken. Die Mehrheit der Unfälle (ca. 70%) passiert aber in der Freizeit – also zu einer Zeit, zu der die gesetzliche Unfallversicherung nicht wirksam ist. Daher ist eine zusätzliche Absicherung sinnvoll. Besonders wichtig ist eine private Unfallvorsorge für Kinder, Hausfrauen und Rentner, da diese nur eingeschränkten oder gar keinen Schutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten. Eine private Unfallversicherung bietet weltweit 24 Stunden am Tag Schutz. Dabei ist es egal, ob der Unfall am Arbeitsplatz oder in der Freizeit geschieht.

Warum sollte ich eine privat Unfallversicherung abschließen?

Unfälle passieren jeden Tag – ein kurzer Augenblick der Unachtsamkeit genügt. Die gesetzliche Unfallversicherung greift nur für Berufstätige und auch dort nur für Unfälle am Arbeitsplatz und auf den dazugehörigen Wegstrecken. Die Mehrheit der Unfälle (ca. 70%) passiert aber in der Freizeit – also zu einer Zeit, in der die gesetzliche Unfallversicherung nicht wirksam ist. Daher ist eine zusätzliche Absicherung sinnvoll. Besonders wichtig ist eine private Unfallvorsorge für Kinder, Hausfrauen und Rentner, da diese nur eingeschränkten oder gar keinen Schutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten.

Was ist versichert?

Invaliditätsleistung 

Invalidität bedeutet, dass nach einem Unfall ein bleibender Schaden zurückbleibt und die versicherte Person aufgrund des Unfalls dauerhaft in ihren körperlichen und/oder geistigen Fähigkeiten eingeschränkt ist. Die Höhe der Leistung hängt von der Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigung ab. Bei Vollinvalidität wird die vereinbarte Leistung voll ausgezahlt, bei Teilinvalidität erfolgt je nach Verletzungsgrad eine anteilsmäßige Auszahlung. Die Festsetzung des Invaliditätsgrades erfolgt aufgrund ärztlicher Gutachten. In der so genannten Gliedertaxe wird detailliert festgelegt, mit welchem Prozentsatz einzelne Körperteile zu bemessen sind. So wird z.B. beim Verlust eines Daumens in der Regel 20% der Invaliditätssumme ausgezahlt. Für bestimmte Berufsgruppen gelten gesonderte Gliedertaxen. So würde z.B. ein Pianist beim Verlust seines Daumens 100% Invaliditätsleistung erhalten.

Unser Tipp: Wir empfehlen Ihnen, ungefähr fünf bis sechs Brutto-Jahresgehälter als Invaliditätssumme zu versichern. Damit sollten Sie genug Geld haben, um Ihre Lebenssituation im Falle eines Unfalles umzustellen zu können (z.B. Anschaffung eines neuen Autos, Umbau Ihrer Wohnung,…).

Unfallrente 

Führt ein Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung von mindestens 50%, erhält der Versicherte die im Vertrag vereinbarte monatliche Rente lebenslang ausgezahlt. Die Unfallrente kann zusätzlich zur Invaliditätsleistung abgeschlossen werden. Berufstätige sollten Ihre monatlichen Rentenzahlungen besser über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abdecken, da diese nicht nur bei Unfällen, sondern auch im Falle einer Krankheit greift. Die Vereinbarung einer solchen Unfallrente ist vor allem für Kinder empfehlenswert, da diese weder Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können.

Todesfallleistung

Stirbt der Versicherte innerhalb eines Jahres nach dem Unfall, wird die vereinbarte Todesfallleistung an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Außerdem kann in Höhe der Todesfallsumme ein Vorschuss vom Versicherer gezahlt werden, wenn die andauernde Beeinträchtigung erst dem Grunde nach, aber noch nicht der Höhe nach feststeht. 

Übergangsleistung

Die Festsetzung des Invaliditätsgrades kann, wenn die Diagnose nicht sofort klar ist, bis zu einem Jahr dauern. Dies liegt daran, dass der Heilungsprozess z.B. bei Knochenbrüchen oder Reha-Maßnahmen lange dauern kann und vorher nicht festzustellen ist, ob vielleicht eine Besserung des Zustandes zu erwarten ist. Die Übergangsleistung wird fällig, wenn 6 Monate nach dem Unfall noch kein entsprechender Invaliditätsgrad vorliegt und soll dazu beitragen, die bis dahin anfallenden Kosten zu überbrücken.

Krankentagegeld

Angestellte erhalten normalerweise 6 Wochen lang eine Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber. Danach wird nur noch das wesentlich geringere Krankengeld gezahlt. Diese Lücke können Sie durch die Vereinbarung eines Krankentagegeldes schließen. Wenn Sie jedoch ohnehin über den Abschluss einer privaten Kranken-(zusatz)-versicherung nachdenken, sollten Sie das Krankentagegeld besser hierüber versichern, da die Krankenversicherung im Gegensatz zur Unfallversicherung sowohl bei Unfall als auch bei Krankheit greift.

Krankenhaustagegeld

Befinden Sie sich in stationärer Behandlung erhalten Sie bis zu 2 Jahre nach dem Unfall je Kalendertag das vereinbarte Krankenhaustagegeld ausgezahlt. Dieses ist dafür gedacht, zusätzliche Kosten, die Ihnen durch den Krankenhausaufenthalt entstehen (z.B. eine Haushaltshilfe) zu decken. Ist zusätzlich ein Genesungsgeld vereinbart, erhalten Sie dieses nach dem Anschluss an Ihren Krankenhausaufenthalt ausgezahlt. Wir empfehlen Ihnen auch hier, im Zweifelsfall das Krankenhaustagegeld lieber über eine private Krankenversicherung abzudecken.

Kosmetische Operationen

Ist aufgrund des Unfalls das äußere Erscheinungsbild auch nach Abschluss der Heilbehandlungen beeinträchtigt, werden die Kosten für eine kosmetische Operation in festgelegter Höhe übernommen. Bergungskosten Ersetzt werden die Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze sowie die Kosten für den Transport von Unfalltoden zum Heimatort in der im Versicherungsvertrag vereinbarten Höhe.

 

Wo ist man versichert?

Die Unfallversicherung gilt im Gegensatz zu der gesetzlichen Versicherung auf der ganzen Welt rund um die Uhr – sowohl im Beruf als auch in der Freizeit.

  • Unfälle aufgrund von Bewusstseinsstörungen (z.B. Drogen)
  • Vorsätzliche Selbstbeschädigung oder Selbstmord
  • Infektionen und Vergiftungen (Vergiftungen sind bei Kindern bis 10 Jahre mitversichert)
  • Unfälle bei Teilnahmen an Rennveranstaltungen mit Motorfahrzeugen
  • Unfälle durch Kernenergie

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Im Falle eines Unfalles kann es erforderlich sein, dass Sie Ihre gesamte Lebenssituation umstellen müssen (neues Auto, neue Wohnung, aufwendige Umbaumaßnahmen). Dabei können erhebliche Kosten auf Sie zukommen. Eine private Unfallversicherung soll Ihnen vor allen Dingen die finanzielle Möglichkeit geben,  sich dieser neuen Situation anzupassen. Daher hat die Vereinbarung einer möglichst hohen Invaliditätssumme (ca. fünf bis sechs Jahres-Bruttogehälter) absolute Priorität. 
Wir empfehlen Ihnen, monatliche Rentenzahlungen lieber über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzusichern. Krankentage- und Krankenhaustagegeld können auch im Rahmen einer privaten Voll- oder Zusatzkrankenversicherung vereinbart werden. Beide Versicherungen leisten nicht nur bei Unfällen, sondern auch im Krankheitsfall.
Bei Kindern dahingegen ist neben der Vereinbarung einer sehr hohen Invaliditätssumme auch die Absicherung einer monatlichen Unfallrente sinnvoll, da diese keine Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten und auch keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können.

Wie sind Hausfrauen gesetzlich versichert?

Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen während der Arbeit und auf dem Weg von und zur Arbeitsstelle. Hausfrauen genießen somit keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Die private Unfallversicherung stellt die einzige Möglichkeit der finanziellen Absicherung dar.

Wann erhalte ich eine Unfallrente? 

Führt ein Unfall zu einer dauernden Beeinträchtigung von mindestens 50%, erhalten Sie die im Vertrag vereinbarte monatliche Rente lebenslang ausgezahlt. Die Unfallrente kann zusätzlich zur Invaliditätsleistung abgeschlossen werden. 
Als Berufstätiger sollten Sie Ihre monatlichen Rentenzahlungen besser über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abdecken, da diese nicht nur bei Unfällen, sondern auch im Falle einer Krankheit greift.
Die Vereinbarung einer solchen Unfallrente ist jedoch vor allem für Kinder empfehlenswert, da diese weder Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können. 

Was bedeutet Invalidität? 

Invalidität bedeutet, dass nach einem Unfall ein bleibender Schaden zurückbleibt und die versicherte Person aufgrund des Unfalls dauerhaft in ihrer körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit eingeschränkt ist. 

Wie erfolgt die Ermittlung des Invaliditätsgrades? 

Die Invalidität wird in der Regel auf Basis eines ärztlichen Gutachtens bestimmt. Im Rahmen der so genannten Gliedertaxe werden einzelnen Körperteilen Prozentzahlen zugeordnet, die dem Invaliditätsgrad entsprechen und aus denen sich die Höhe der Leistungen ergibt. Bei Verlust eines Daumens werden beispielsweise 20% der versicherten Leistung ausgezahlt, bei Verlust eines Auges 50%. 

Bin ich in meiner Freizeit und beim Sport durch eine private Unfallversicherung genügend abgesichert? 

Grundsätzlich ja. Eine private Unfallversicherung gilt 24 Stunden am Tag – und das weltweit.
Lediglich bei einigen Extremportarten (z.B. Tauchen, Drachenfliegen) sowie bei bestimmten Berufsgruppen (Berufstaucher, Berufsflieger) leisten die meisten Versicherungsgesellschaften nicht.

Ich betreibe eine Risiko-Sportart (Tauchen, Drachenfliegen). Hätte das Auswirkungen auf meine Unfallversicherung?

Hier empfiehlt es sich, die Versicherungsbedingungen genau durchzulesen, da einige Versicherungsgesellschaften bestimmte Risikosportarten versichern, andere nicht oder nur gegen einen Aufschlag. 

Gilt die Unfallversicherung gleichermaßen im privaten und im beruflichen Bereich? 

Ja. Eine private Unfallversicherung gilt 24 Stunden am Tag, während des Berufes und in der Freizeit – und das weltweit. 

Gilt meine Unfallversicherung auch im Ausland? 

Ja. Der Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung gilt generell weltweit.  

Was muss ich bei einem Berufswechsel beachten? 

Bitte informieren Sie Ihren Versicherer unverzüglich über den Berufswechsel. Möglicherweise unterliegt Ihr neuer Beruf einem anderen Unfallrisiko als Ihr alter Beruf – möglicherweise ergeben sich daraus auch neue Beiträge für Sie. Kommen Sie Ihrer Informationspflicht nicht nach, müssen Sie im Falle eines Unfalles unter Umständen Leistungskürzungen hinnehmen.

Wie errechnen sich die Beiträge einer Unfallversicherung? 

Die Beiträge der Unfallversicherung hängen natürlich zunächst einmal vom Umfang und der Höhe der von Ihnen gewünschten Leistungen ab. Außerdem hängt die Höhe der Beiträge von der beruflichen Tätigkeit, von risikoreichen Hobbys sowie vom Geschlecht ab. Heutzutage ist das Geschlecht nicht mehr relevant und die meisten Versicerer bieten Unisex-Tarife an.

Wann kann ich kündigen? 

Die meisten Versicherungen können in der Regel drei Monate vor Vertragsablauf gekündigt werden. Verträge, die für eine Dauer von mehr als fünf Jahren vereinbart wurden, können zum Ende des 3. oder jedes darauf folgenden Jahres mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. 

Sie können auch kündigen, wenn der Versicherer im Falle eines Unfalles Schadensleistungen erbracht hat. In diesem Fall genießen Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht, d.h. sie können entweder fristlos oder aber zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen.
(Tipp: Wir empfehlen Ihnen, erst zum Ablauf des Versicherungsjahres zu kündigen, da Ihr Versicherer so oder so ein Anrecht auf Zahlung der vollen Jahresprämie hat.)
Ihre Kündigung muss spätestens einen Monat nach Zahlung der Leistungen beim Versicherer vorliegen.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht gilt auch, wenn gegen den Versicherer Klage auf Zahlung einer Leistung erhoben wurde.